Impressum / AGB / Datenschutzbestimmungen

Impressum

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Christian Küenzi
Stockenstrasse 122A
CH - 8802 Kilchberg

Telefon: +41 (0)79 223 73 39
E-Mail: atelier@christian-kueenzi.ch

AGB, Datenschutz

ALLGEMEINE VERTRASGSBESTIMMUNGEN / DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN Chesa Wazzau

Liebe Gäste

Mit unserem Ferienhaus möchten wir Ihnen die Basis für unbeschwerte und entspannte Tage bieten. Damit dies nach Möglichkeit immer gelingt, ist es erforderlich, dass unsere Gäste unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen kennen und einhalten. Unsere Hausordnung ist ein Teil der AGB’s und ebenfalls dementsprechend zu beachten.

Abschluss

Die Buchung kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast sofern gewünscht per E-Mail übermittelt wird. Mit der Buchung wurden unsere AGB’s sowie unsere Hausordnung, die im Vorfeld zugänglich gemacht wurden z.B. durch Einsichtnahme im Internet – akzeptiert.

Im Falle einer anzahlungspflichtigen Reservierung gilt unsere «vorläufige Reservierungsbestätigung» nicht als Buchungsbestätigung, sondern sichert dem Gast lediglich das Freihalten des angefragten Ferienhauses bis zum Eingang der Anzahlung zu. Sollte keine Anzahlung innerhalb 7 Tage eingehen, so behält sich «Ferienhaus-engadin.com» vor, das reservierte Ferienhaus anderen Interessenten zur Verfügung zu stellen.

1.Mietzweck, Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Das Mietobjekt darf ausschliesslich für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen, oder nur nach Absprache möglich (wie Foto- und Filmaufnahmen etc.). Parties und Feiern jeglicher Art sind nicht gestattet.
Der Mieter bestätigt mit der Buchung, dass er gemäss dem Recht seines Wohnsitzlandes handlungsfähig (aber mindestens 18 jährig) ist und rechtsgültig Verträge abschliessen kann. Anzahlung, Restzahlung und ein allfälliges Depot werden im Vertrag festgehalten. Trifft die Anzahlung, der Restbetrag und/oder das Depot nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist das Objekt, ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig vermieten; er kann aber auch auf der Vertragserfüllung beharren.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Objekt nur mit der im Vertrag namentlich genannten Personen bewohnt werden darf. Untermiete, Abtretung der Miete oder Überlassen des Mietobjektes an andere als die im Vertrag namentlich genannten Hausgenossen sind ausgeschlossen.

2.Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise bar in CHF zu bezahlen. Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.

3.Depot
Der Vermieter kann ein Depot verlangen. Dieses ist im Vertrag aufgeführt. Das Depot dient zur Deckung unter anderem von Neben- und (Nach-)Reinigungskosten sowie Schäden/Schadenersatzforderungen usw. Über das Depot wird bei Beendigung des Mietvertrages abgerechnet. Ist in diesem Zeitpunkt der durch das Depot zu deckenden Betrag noch nicht bestimmbar oder weigert sich der Mieter, diesen zu bezahlen, darf der Vermieter resp. der Schlüsselhalter namens des Vermieters das Depot oder einen Teil davon zurückbehalten. In diesem Falle wird der Vermieter, sobald die Höhe des Betrages definitiv bestimmt ist, dem Mieter eine Abrechnung erstellen und einen allfälligen Saldo zu Gunsten des Mieters diesem ausbezahlen/überweisen, wobei die Kosten der Überweisung zu Lasten des Mieters gehen. Ein Saldo zu Gunsten des Vermieters ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu bezahlen (die gesamten Überweisungskosten gehen zu Lasten des Mieters). Die Forderung des Vermieters ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.

4.Anreise, Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter ist selber für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Allfällige Anreisehindernisse (wie Verkehrsüberlastungen, geschlossene Strassen usw.) liegen in seinem Verantwortungsbereich. Bei Anreise aus dem Ausland orientiert sich der Mieter von sich aus rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für die Schweiz.
Der Vermieter resp. Schlüsselhalter ist berechtigt, von den Personen einen Personalausweis zur Überprüfung deren Identität zu verlangen. Personen, welche im Mietvertrag nicht namentlich aufgeführt sind, dürfen weggewiesen werden. Der Mietzins bleibt im vollen Umfang geschuldet.

5.Hausgenossen und Gäste
Der Mieter ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Hausgenossen einschliesslich Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen.

6.Sorgfältiger Gebrauch
Das Chesa Wazzau ist ein Nichtraucherhaus. Rauchen im Haus ist untersagt.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen,Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete usw. sind nicht erlaubt.
Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

7.Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Das Mietobjekt ist vor der Rückgabe zu reinigen. Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart worden ist. Ist die Endreinigung im Mietpreis inbegriffen oder zusätzlich vereinbart worden, so obliegt dem Mieter gleichwohl die Reinigung der Kücheneinrichtung, einschliesslich Geschirr und Besteck. Wird das Mietobjekt in ungereinigtem oder nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen.
Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

8.Annullierung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
bis 60 Tage vor Anreise: 30 % des Mietpreises
bis 30 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
bis 14 Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises
Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten zwischen 09.00 und 17.00 Uhr (beim Eintreffen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag; massgebend ist die Feiertagsregelung und Zeitzone am (Wohn-)Sitz des Vermieters resp. Buchungsstelle). Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, SMS, Internet, Fax usw. oder auf den Telefonbeantworter. Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass dem Vermieter durch die Annullierung ein kleinerer Schaden entstanden ist.
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Der Vermieter muss dem Ersatzmieter ausdrücklich zustimmen. Der Ersatzmieter tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes oder bei Abbruch der Miete bleibt der gesamte Mietzins geschuldet. Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass der Vermieter das Objekt weitervermieten konnte oder Einsparungen erzielt hat.
Der Vermieter ist weder bei Annullierung des Mietvertrages noch bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache resp. Mietabbruch verpflichtet, sich aktiv um einen Ersatzmieter zu bemühen.

9.Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt usw.), behördliche Massnahmen, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nichtverpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil für die nicht erbrachten Leistungen rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

10.Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Hausgenossen, einschliesslich Gäste verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese, sofern der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter (resp. seine Hausgenossen oder Gäste) die Schädenverursacht hat.

11.Haftung des Vermieters
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters (einschliesslich Hausgenossen und Gäste), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Beschreibungen von Infrastruktur- und touristische Einrichtungen wie Schwimmbäder, Tennisplätze, öffentlicher Verkehr, Bergbahnen, Pisten, Ladenöffnungszeiten usw. dienen der reinen Information und verpflichten den Vermieter unter keinem Rechtstitel.

12.Datenschutz
Der Vermieter untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Der Vermieter wird die ihm übermittelten Daten gemäss den gesetzlichen Vorgaben bearbeiten (allenfalls bei einem Drittunternehmen) und soweit notwendig an den Schlüsselhalter usw. übermitteln, damit der Vertrag korrekt erfüllt werden kann. Der Vermieter kann den Mieter in Zukunft über seine Angebote informieren. Will der Mieter diesen Dienst nicht erhalten, kann er sich direkt an den Vermieter wenden. Auf den jeweiligen Informationen wird ein entsprechender Hinweis zur Kündigung dieses Dienstes enthalten sein. Entsprechend der örtlichen Gesetzgebung kann der Vermieter und/oder Schlüsselhalter verpflichtet sein, den Mieter und dessen Hausgenossen bei örtlichen Stellen anzumelden. Der Vermieter behält sich das Recht, zur Verfolgung berechtigter Interessen oder bei Verdacht auf eine Straftat, die Daten des Mieters resp. der Hausgenossen und Gäste an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen.
Bei Fragen zum Datenschutz wendet sich der Mieter direkt an den Vermieter.

13.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare anderslautende Gesetzesbestimmungen.

WLAN

Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag für möbliertes Ferienhaus zum privaten Gebrauch über die Nutzung des WLAN
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Codes. Dieser wird nur Mietern ausgehändigt, die die nachfolgend ausgeführte Nutzungsvereinbarung akzeptieren und durch ihre Unterschrift bestätigen:
Der Mieter übernimmt die Verantwortung, dass sämtliche Mitbewohner resp. Gäste des Ferienobjektes sich an diese Nutzungsvereinbarung halten und hält den Vermieter im Unterlassungsfalle von sämtlichen Forderungen frei.
Der Mieter bestätigt, dass er die in dieser Erklärung enthaltene Haftungsfreizeichnung des Vermieters auch namens der Mitbewohner akzeptiert und unterzeichnet. Mieter und Mitbewohner werden nachfolgend «Benutzer» genannt.
Die Nutzung ist entgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit im Ferienhaus beschränkt. Dabei kann seitens des Vermieters keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internetzugangs übernommen werden. Der Code darf Dritten nicht weitergegeben werden. Der Code verfällt nach Ablauf einer bestimmten Zeit. Ein neuer Code kann angefordert werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Vermieter.
Durch die Ausgabe des Codes übernimmt der Vermieter keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Benutzer keinen Anspruch, das W-LAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen. Die Nutzung darf ausschliesslich im Rahmen des üblichen bei einem Ferienaufenthalt erfolgen. Bei gewerblicher und/oder übermässiger Nutzung darf der Vermieter den W-Lan-Zugang sperren.
Hiermit wird jegliche Haftung für Gewährleistung und Schadenersatz usw. ausgeschlossen. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für allfällige Schadprogramme (wie Viren usw.) durch Verwendung des WLAN übernommen. Der Benutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das WLAN ausschliesslich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet. Dafür ist der Benutzer selbstverantwortlich. Die Übertragung der Daten erfolgt unverschlüsselt. Für einen entsprechenden Schutz hat der Benutzer selber zu sorgen.
Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und der Download von rechts- oder sittenwidrigem Inhalt sind untersagt.
Ausdrücklich untersagt ist es dem Benutzer, das WLAN zum Upload oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung rechts-, sittenwidriger oder urheberrechtlich geschützter Inhalte zu verwenden.
Jede missbräuchliche Verwendung des WLAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder den Vermieter nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann und jedwelche Eingriffe in die WLAN-Einrichtung (Software wie Hardware), ist untersagt.
Sollte der Vermieter durch die Verwendung des WLAN durch den Benutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Bei Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstosses kann die Verwendung des WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Vermieter ist berechtigt bei begründetem Verdacht einer Straftat, die zuständigen Behörden über den Mieter und/oder der Benutzer (einschliesslich deren Adressen) zu informieren. Im Weiteren ist der Vermieter auf Anfrage der Behörden berechtigt, diesen die Personalien samt Adresse des Mieters und/oder der Benutzer mitzuteilen.

Hausordnung / Abreise / Kaution

Im gemeinsamen Interesse sämtlicher Bewohner des Hauses in Bezug auf ein gemeinschaftliches Miteinander und im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Behandlung der Liegenschaft erlassen wir diese Hausordnung.

Hausordnung

Chesa Wazzau Sie haben das Chesa Wazzau für eine bestimmte Dauer angemietet und haben viele Räume zu ihrer Verfügung. Davon ausgeschlossen sind: die Dachdiele / Estrich, die Scheune (ausser Skigestell) und die Kellerräume (ausser Raum Waschmaschine / Gefrierschrank und Kühlschrank).

Betten und Wenn nötig, können Betten umgestellt oder auch in ein anderes Zimmer verlegt werden. Die ursprünglich angetretene
Möbel Ordnung muss aber am Ende des Aufenthaltes wieder hergestellt sein.

Lüften Bitte die Wohnungszimmer 5 Min. Stoss- und nicht Dauerlüften, d.h. durch das Öffnen von zwei Fenstern kurz Durchzug machen.

Feuer Äusserste Vorsicht mit Brennwaren wird dringend verlangt. Keine Kerzen in den Zimmern. Brennende Kerzen sind nie unbeaufsichtigt zu lassen.

Rauchen Im ganzen Haus ist Rauchverbot. Raucher geniessen bitte ihre Raucherwaren vor dem Hause. Aschenbecher sind vorhanden.

Kehricht Abfälle gehören in rote Kehrichtsäcke (auch einzel bei der Kasse im Volg und Coop erhältlich). Im aufliegendem
Ordner «Guide Wazzau» sind die Deponien für a) Kehrichtabfälle, b) Flaschenleergut und c) Kartonagedeponie ersichtlich.

Verluste / Zu den Möbeln und sonstigen Gegenständen ist Sorge zu tragen. Beschädigungen jeglicher Art sind beim Vermieter
Beschädigungen zu melden und zu entschädigen. Fehlende Inventargegenstände werden dem Mieter vollverrechnet. Auch nach der Wohnungsrückgabe entdeckte Mängel können beim Mieter geltend gemacht werden.

Internet In unserer Ferienunterkunft steht Ihnen kostenlos ein Internetzugang zur Verfügung. Den Zugangscode dafür erhalten Sie bei Ihrer Anreise. Die Nutzung dieses Internetzugangs erfolgt dabei auf eigene Gefahr. Wir als Vermieter übernehmen keinerlei Haftung für jegliche Ihrer Aktivitäten im Internet.

Sicherheit Aus Sicherheitsgründen sind sämtliche Eingangstüren der Ferienunterkunft grundsätzlich geschlossen zu halten. Zudem müssen alle Eingangstüren beim Verlassen des Hauses mit dem Schlüssel verschlossen werden. Die Fenster sollten ebenfalls beim Verlassen der Ferienunterkunft sowie nachts geschlossen sein. Im Sinne des Brandschutzes ist zudem darauf zu achten, dass die Fluchtwege nicht blockiert sind. Auch Heizung, Licht und andere Vorrichtungen sollten immer ausgeschaltet werden, insofern sie nicht genutzt werden. Dies gilt ebenfalls für elektrische Geräte.

Aussenbereich Gegenstände im Außenbereich, wie Sonnenschirme, Stühle oder Ähnliches, sind bei starkem Wind und Regen über Nacht zu verräumen, um Schäden zu vermeiden und Ihre Sicherheit zu gewährleisten

Haustiere Haustiere sind im Ferienhaus nur nach Absprache erlaubt.

Abreise und Kautionsrückzahlung

Abreisezeit Die Wohnung muss bis spätestens 10.00 Uhr, oder anders lautender Abmachung mit dem Vermieter, verlassen werden.

Abreise / Die Küchenkombination und das Geschirr müssen sauber und die Wohnung in sauberem Zustand
Ordnung hinterlassen werden. Die Abfälle müssen in den entsprechenden Deponien entsorgt werden. Die Bade- und Bettwäsche ist im Suler zu deponieren. Die Moltons sollen auf den Betten bleiben. Alle Fenster und Türen sind zu schliessen. Die Hausschlüssel gemäss Abmachung mit dem Vermieter hinterlegen. Im Fall von defekten Inventargegenständen oder Installationen, fehlenden Gegenständen bzw. Schlüssel, mangelhafter Reinigung, etc., werden dem Mieter aus der Depotzahlung beglichen bzw. in Rechnung gestellt.

Telefonspesen Die Telefonspesen werden vom Mieter in der kleinen Holzkasse hinterlegt, oder nach der Mietdauer abgerechnet.

Kautions- Die Kaution wird, wenn keine Belastungen vorliegen, innerhalb einer Woche zurückerstattet.
rückzahlung Sofern eine Belastung vorliegt, wird die Kaution nach dessen Klärung / Begleichung zurückerstattet

Schlüssel Wir übergeben Ihnen 4 Hausschlüssel für die Zeit während Ihres Aufenthaltes.
(Der Verlust eines Schlüssel stellen wir mit CHF 120.- - in Rechnung)

Wir danken Ihnen herzlich für die Respektierung dieser Hausordnung.